"Recht auf Vergessen" oder Wie krank ist das denn?
Laut eines Urteils des europäischen Gerichtshofes in Luxemburg müssen Suchmaschinen vergessen.
Genauer: Wenn eine Suchanfrage mit dem Namen einer Person Suchergebnisse liefert, die Links zu Seiten beinhalten, die die gesuchte Person betreffen, kann diese Person die Löschung der Treffer beantragen. Klingt gut? Ist aber ausgemachter Blödsinn.