01.08.2014 von Dieter Haskamp

Google vergisst Gonzalez

Google vergisst Gonzalez

"Recht auf Vergessen" oder Wie krank ist das denn?

Laut eines Urteils des europäischen Gerichtshofes in Luxemburg müssen Suchmaschinen vergessen.

Genauer: Wenn eine Suchanfrage mit dem Namen einer Person Suchergebnisse liefert, die Links zu Seiten beinhalten, die die gesuchte Person betreffen, kann diese Person die Löschung der Treffer beantragen. Klingt gut? Ist aber ausgemachter Blödsinn.

Mit diesem Urteil wird der Überbringer der Nachricht gezwungen, die Nachricht nicht mehr zu überbringen. Was bringt das? Um es kurz zu machen: so gut wie nichts.

Google gibt es nicht nur in Deutschland, Spanien oder England. Google bietet seine Dienste über etliche Domains an. Wenn Sie also etwas suchen, können Sie das auch über die afrikanische Google-Seite tun. Diese Seite ist von besagtem Urteil nicht betroffen.

Es wurde am falschen Ast gesägt. Nicht der Überbringer der Nachricht hätte in die Pflicht genommen werden müssen. Es wäre viel sinnvoller gewesen, an der Quelle anzusetzen.

Das geht aber nicht immer so einfach. Herr Mario Costeja González hatte dagegen geklagt, dass Google einen Link zu einer Seite veröffentlicht, die über die Pfändung seines Hauses berichtet.
Durch das Urteil wird Suchmaschinen nun verboten, den Link in Suchergebnissen anzuzeigen.

Aber das bedeutet noch lange nicht, dass die Nachricht selbst nicht mehr im Internet zu finden ist. Der ursprüngliche Bericht ist immer noch online zu finden. Link zum Zeitungsbericht

Und dagegen kann Herr Gonzalez nichts machen.
Übrigens habe ich den Bericht der Zeitung über Google ausfindig gemacht. Google hat zwar keinen direkten Link zum Bericht geliefert, aber es gibt unzählige Seiten im Web, die diesen Link weiterhin beinhalten.

Fazit: Ganz großes Tennis vom europäischem Gerichtshof.

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